Botschafterbedingungen
Betreiber: Spareya s. r. o. · Gültig ab: 8. Juli 2026 · Zuletzt geändert: 13. Oktober 2026
Verwandte Dokumente: Regeln der Kampagne „Das Große Freischalten“, AGB, Datenschutz, Community-Regeln.
1. Einleitung
1.1 Diese Botschafterbedingungen regeln die Rechte und Pflichten von Personen, die am Botschafterprogramm von Spareya teilnehmen (einschließlich des Teilens eines persönlichen Einladungslinks) — im Rahmen der Kampagne „Das Große Freischalten“ oder daran anschließender Aktivitäten. Sie ergänzen die AGB und die Kampagnenregeln. Großgeschriebene Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen die AGB und die Kampagnenregeln geben.
2. Begriffsbestimmungen
- Botschafter — natürliche Person (18 Jahre und älter) mit einem Konto, die dabei hilft, Spareya bekannt zu machen.
- Einladungslink (Referral-Link) — persönlicher Einladungslink, den der Botschafter teilen kann und der die Gutschrift von Credits für geworbene verifizierte Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht. Credits für geworbene Nutzerinnen und Nutzer werden gutgeschrieben, sobald sie sich vor ihrem ersten Treffen verifizieren. Ein weiterer Credit kommt für jedes eigene Treffen hinzu, dessen Stattfinden der Botschafter und mindestens eine weitere teilnehmende Person bestätigen. Credits werden laufend neu berechnet; daher entfallen die Credits für eine geworbene Nutzerin oder einen geworbenen Nutzer, wenn sie oder er das eigene Konto löscht oder das Konto gesperrt ist. Eine Werbung über die Warteliste wird dem Konto in der App nur zugeordnet, wenn beide mit derselben E-Mail-Adresse registriert sind.
- Botschafteranerkennung — die mit der Botschafterrolle verbundene Auszeichnung (siehe Art. 4).
3. Wie man teilnimmt
3.1 Teilnehmen kann jede verifizierte Nutzerin bzw. jeder verifizierte Nutzer (18 Jahre und älter), indem sie oder er den eigenen Einladungslink teilt oder gegebenenfalls die bei der jeweiligen Aktivität angegebenen Bedingungen erfüllt (den Botschafterstatus erhält derzeit, wer mindestens 30 verifizierte Nutzerinnen und Nutzer wirbt, deren Konto nicht gesperrt ist, und mindestens 10 Treffen hat, deren Stattfinden sie oder er selbst und mindestens eine weitere teilnehmende Person bestätigt haben). Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos; sie erfordert keinen finanziellen Einsatz.
3.2 Der Betreiber kann den Botschafterstatus nach Maßgabe dieser Bedingungen zuerkennen, verweigern oder entziehen (insbesondere bei deren Verletzung), mit angemessener Begründung und nach dem Verfahren gemäß Art. 8.
4. Botschafteranerkennung und Art des Verhältnisses
4.1 Die Botschafterrolle ist ein entgeltliches Verhältnis. Der Botschafter kann für seine Tätigkeit eine Anerkennung erhalten, die auch eine Leistung mit Vermögenswert umfasst — insbesondere Credits innerhalb des Dienstes und Zugang zu erweiterten (über den Standard hinausgehenden) Funktionen des Dienstes, sobald diese verfügbar sind.
4.2 Den nicht vermögenswerten Teil der Anerkennung bilden: ein Abzeichen (Badge), der Botschafterstatus und die Nennung im Ehrenbereich der Website (Ruhmeshalle).
4.3 Weder die Botschafteranerkennung noch die Credits werden jemals in Geld ausgezahlt; sie sind weder auf andere Personen übertragbar noch in Bargeld umtauschbar.
4.4 Steuerlicher Hinweis (informatorisch). Ein geldwerter Vorteil kann beim Botschafter nach den Regeln seines Landes steuerpflichtig sein; bei Überschreiten der gesetzlichen Grenzen erfüllt der Betreiber eine etwaige Meldepflicht über den Wert der Sachleistung. Dies ist keine Steuerberatung.
5. Regeln für die Bewerbung — was der Botschafter darf und was nicht
5.1 Bei der Bewerbung von Spareya spricht der Botschafter stets wahrheitsgemäß und im Einklang mit den Community-Regeln. Insbesondere:
- er darf keine falschen oder irreführenden Aussagen über den Dienst treffen;
- er darf keine konkreten zahlenmäßigen Garantien versprechen, die Spareya nach außen nicht angibt;
- er darf weder spammen noch belästigen noch unzulässige Anwerbepraktiken einsetzen;
- er darf nicht über das Vereinbarte hinaus im Namen des Betreibers auftreten (er ist weder dessen Vertreter noch Angestellter).
5.2 Der Botschafter darf mit seiner Bewerbung weder Rechte Dritter (einschließlich Rechte des geistigen Eigentums) noch die Regeln der Plattformen verletzen, auf denen er wirbt.
5.3 Schutz Minderjähriger. Spareya ist ein Dienst für Erwachsene (18 Jahre und älter). Der Botschafter darf seine Bewerbung nicht auf Personen unter 18 Jahren ausrichten, sie nicht unmittelbar ansprechen und nicht zur Registrierung veranlassen.
6. Werbetransparenz (Kennzeichnungspflicht)
6.1 Die Botschafterrolle ist eine entgeltliche Zusammenarbeit (der Botschafter erhält eine Leistung mit Vermögenswert — Art. 4). Bei jeder Bewerbung muss der Botschafter den kommerziellen Charakter daher deutlich, lesbar und gleich zu Beginn des Inhalts kennzeichnen, sodass er eindeutig erkennbar ist — zum Beispiel „Werbung“ oder „bezahlte Zusammenarbeit mit Spareya“.
6.2 Die Kennzeichnung muss in der Sprache des Publikums erfolgen und auch ohne Klick auf „mehr“ sichtbar sein. Der Hashtag „#botschafter“ allein genügt nicht.
6.3 Stellt die Plattform ein Werkzeug zur Kennzeichnung bezahlter Zusammenarbeit bereit (etwa „Paid partnership“ bei Instagram, TikTok oder YouTube), ist der Botschafter verpflichtet, es zu verwenden — zusätzlich zur Kennzeichnung im Text.
6.4 Die Kennzeichnungspflicht gilt auch beim Teilen des Einladungslinks sowie bei Inhalten, bei denen die Gegenleistung (Credits oder Anerkennung) an die Werbung weiterer Nutzerinnen und Nutzer geknüpft ist.
6.5 Ziel ist die Einhaltung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), des Verbots getarnter Werbung und der Werbetransparenz.
7. KI-Botschafter und synthetische Inhalte
7.1 Setzt der Betreiber einen KI-generierten Botschafter oder KI-generierte Werbeinhalte ein (Bild, Stimme oder Video, die wie eine reale Person wirken), kennzeichnet er diese stets deutlich und sichtbar als von künstlicher Intelligenz erzeugt, in der Sprache des Publikums. Spareya gibt KI-generierte Inhalte niemals als reale Person aus.
7.2 Soweit die technische Lösung oder die Plattform es zulässt, werden solche Inhalte zusätzlich maschinenlesbar gekennzeichnet (Metadaten oder Wasserzeichen), im Einklang mit Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, anwendbar ab 2. August 2026).
7.3 Verwendet auch der Botschafter bei der Bewerbung KI-generierte Inhalte, trifft ihn dieselbe Kennzeichnungspflicht.
8. Datenschutz und Empfehlungen
8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Botschafters richtet sich nach dem Datenschutz und im Rahmen der Kampagne zusätzlich nach den Kampagnenregeln. Ausübung von Rechten und Fragen: support@spareya.eu.
8.2 Empfehlungen und Kontaktdaten Dritter. Der Botschafter teilt seinen Einladungslink aus eigener Initiative und in eigener Verantwortung. Spricht er andere Personen an (per E-Mail, SMS oder Nachrichten), ist er verpflichtet, die Regeln des Direktmarketings einzuhalten (ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG, im Vereinigten Königreich PECR 2003): nur Personen anzusprechen, die dem zugestimmt haben oder zu denen er eine berechtigte Beziehung unterhält, und Abmeldungen zu respektieren. Der Betreiber spricht eingeladene Personen nicht allein aufgrund des geteilten Links an; der Botschafter darf dem Betreiber keine Kontaktdaten Dritter ohne deren Einwilligung übermitteln.
9. Dauer, Beendigung und Entzug des Status
9.1 Der Botschafter kann seine Teilnahme jederzeit beenden.
9.2 Der Betreiber kann den Botschafterstatus und die damit verbundene Anerkennung bei Verletzung dieser Bedingungen, der AGB, der Community-Regeln oder der Kampagnenregeln sowie bei betrügerischem Handeln (etwa fingierte Nutzerkonten) entziehen oder nicht gewähren. Beim Entzug gibt er eine angemessene Begründung an und gibt dem Botschafter, soweit die Umstände es zulassen, vor der endgültigen Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme.
9.3 Bereits erworbene Rechte eines Botschafters, der die Bedingungen nachweislich erfüllt hat (etwa bereits gutgeschriebene Credits), bleiben vom Entzug des Status unberührt, außer in Fällen von Betrug oder Missbrauch.
10. Anwendbares Recht und Verbraucher
10.1 Diese Botschafterbedingungen unterliegen slowakischem Recht, vorbehaltlich der zwingenden Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Botschafters, sofern dieser Verbraucher ist.
10.2 Verbraucherinnen und Verbraucher im Vereinigten Königreich behalten die zwingenden Rechte nach englischem bzw. schottischem Recht einschließlich der Möglichkeit, Ansprüche vor den zuständigen Gerichten im Vereinigten Königreich geltend zu machen.