Bedingungen für Vereine
Betreiber: Spareya s. r. o. · Gültig ab: 8. Juli 2026 · Zuletzt geändert: 13. Oktober 2026
Verwandte Dokumente: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Datenschutz, Community-Regeln, Impressum.
1. Einleitung und Art des Verhältnisses
1.1 Diese Bedingungen für Vereine (nachfolgend „Vereinsbedingungen“) regeln die Nutzung des Dienstes Spareya durch Sportvereine, Abteilungen, Freundeskreise und andere organisierte Gruppen (nachfolgend „Verein“) und ergänzen die AGB. Bei Widersprüchen haben gegenüber Vereinen die Vereinsbedingungen Vorrang; im Übrigen gelten die AGB. Großgeschriebene Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen die AGB geben.
1.2 B2B- oder Verbraucherverhältnis. Handelt der Verein im Rahmen seiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit (eingetragener Verein, juristische Person, gewerblich tätige natürliche Person), liegt ein Verhältnis zwischen Unternehmen (B2B) vor. Nutzt der Verein den Dienst außerhalb einer unternehmerischen Tätigkeit (informelle Gruppe), kann ein Verbraucherverhältnis vorliegen; in diesem Fall gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften vorrangig zu seinen Gunsten.
2. Begriffsbestimmungen
- Verein — Sportverein, Abteilung, Freundeskreis oder andere organisierte Gruppe mit einem Vereinsprofil.
- Vereinsadministrator — natürliche Person (18 Jahre und älter) mit einem Konto, die den Verein registriert und in dessen Namen verwaltet.
- Vereinsprofil — öffentliche Darstellung des Vereins (Name, Sportart, Stadt, Beschreibung, Ankündigungen).
- Vereinsankündigung — Inhalt, den der Verein veröffentlicht (Mitgliederwerbung, Trainings, Veranstaltungen).
- Jugendarbeit — jede Tätigkeit des Vereins, die sich an Minderjährige richtet (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren); siehe Art. 7, Regime K2.
3. Wer einen Verein gründen und verwalten darf; Verifizierung
3.1 Vertretungsbefugnis. Einen Verein darf nur ein Vereinsadministrator registrieren, der erklärt und dafür einsteht, dass er befugt ist, im Namen des Vereins zu handeln.
3.2 Richtigkeit der Angaben. Die Angaben zum Verein müssen zutreffen und dürfen nicht über die Identität oder Ausrichtung des Vereins täuschen. Unwahre Angaben oder das Auftreten als fremder Verein können zu abgestuften Maßnahmen führen (Verwarnung, Einschränkung, Sperrung oder Löschung des Profils).
3.3 Alter. Der Vereinsadministrator sowie alle Mitglieder mit einem Konto müssen 18 Jahre oder älter sein.
3.4 Verifizierung des Vereins (K1). Ein gewöhnlicher Verein wird einfach, aber eindeutig verifiziert: durch Vorlage eines Nachweises über Existenz und Befugnis (Website, Profil in einem sozialen Netzwerk, Registrierungs- bzw. IČO-Nummer oder E-Mail-Adresse unter dem Domainnamen des Vereins), wobei der Vereinsadministrator über ein eigenes verifiziertes Profil (18 Jahre und älter) verfügt; es folgt eine rasche menschliche Prüfung. Die Angabe der IČO- bzw. Registrierungsnummer ist freiwillig (wegen informeller Vereine und unterschiedlicher Regelungen in den einzelnen Ländern). Der Betreiber kann die Verifizierung bei begründeten Zweifeln ablehnen oder aufheben.
3.5 Mitgliedschaft. Einem Verein beitreten kann nur eine Nutzerin oder ein Nutzer mit verifiziertem Profil. Trainings nur für Mitglieder eines verifizierten Vereins kann der Verein auch in einem Bezirk oder Gebiet ausschreiben, das noch nicht aktiviert ist; daran teilnehmen können nur verifizierte Mitglieder des Vereins.
4. Vereinsprofil und Inhalt
4.1 Der Verein haftet für sämtliche von ihm veröffentlichten Inhalte. Für sie gelten die Community-Regeln und die Inhaltsregeln der AGB (insbesondere das Verbot rechtswidriger und schädlicher Inhalte). Vereinsankündigungen sind kostenlos und dürfen keine getarnte Werbung sein; sie dürfen sich nicht an Minderjährige richten (Spareya ist strikt ab 18 Jahren, Kinder haben kein Konto).
4.2 Lizenz. Mit der Veröffentlichung von Inhalten räumt der Verein dem Betreiber eine nicht ausschließliche, unentgeltliche Lizenz zu deren Anzeige in dem für den Betrieb des Dienstes erforderlichen Umfang ein, für die Dauer, in der die Inhalte im Dienst vorhanden sind.
4.3 Moderation. Für Vereinsinhalte gilt der Mechanismus „Melden und Handeln“ sowie die Moderation nach den Community-Regeln und den AGB (einschließlich der Stufen L1 bis L3 und der Entscheidungsbegründung nach dem DSA).
4.4 Vereinsankündigungen. Der Verein verfasst zwei Arten von Ankündigungen:
- Eine öffentliche Ankündigung (Mitgliederwerbung) sehen auch Personen außerhalb des Vereins, insbesondere im Vereinsprofil und in der Liste der Ankündigungen für Personen, deren Zuhause im selben Bezirk oder Gebiet liegt. Eine öffentliche Ankündigung eines verifizierten Vereins wird sofort veröffentlicht, eine öffentliche Ankündigung eines nicht verifizierten Vereins prüft unser Team vor der Veröffentlichung. Eine öffentliche Ankündigung gilt höchstens 30 Tage und kann vom Verein auch früher beendet werden. Ein Verein mit kostenlosem Konto kann gleichzeitig höchstens eine aktive öffentliche Ankündigung haben. Über eine öffentliche Ankündigung werden die Mitglieder des Vereins benachrichtigt, Nichtmitglieder nie.
- Eine Mitgliederankündigung sehen nur die Mitglieder des Vereins. Sie durchläuft vor der Veröffentlichung keine Moderation.
Beide Arten von Ankündigungen kann jede Person, die sie sieht, melden; nach einer Meldung prüfen wir sie gemäß Art. 4.3.
5. Kostenfreiheit
Die Grundfunktionen für Vereine — Vereinsprofil, Mitgliederwerbung und Vereinsankündigungen — sind kostenlos. Wenn wir den Wettbewerb der Vereine starten (Saisonrangliste bzw. Bezirksherausforderung), wird die Teilnahme daran stets kostenlos sein, und der Betreiber wird keinen Wettbewerbsvorteil gegen Bezahlung gewähren — über die Platzierung werden ausschließlich tatsächlich wechselseitig bestätigte Treffen entscheiden.
6. Verantwortung des Vereins bei Aktivitäten
6.1 Spareya vermittelt den Kontakt zwischen Menschen und Vereinen; sie ist nicht Veranstalterin der sportlichen Aktivitäten des Vereins und haftet nicht für deren Ablauf. Für die Sicherheit, die Organisation und die Rechtmäßigkeit seiner Aktivitäten (einschließlich etwaiger Genehmigungen und Versicherungen) ist der Verein verantwortlich.
6.2 Grenzen des Haftungsausschlusses. Der Ausschluss und die Beschränkung der Haftung des Betreibers gelten nicht, soweit zwingendes Recht dem entgegensteht (insbesondere bei Schäden an Leben und Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei eigenem Verschulden des Betreibers). Gegenüber einem Verein als Verbraucher gilt kein Haftungsausschluss, der nach Verbraucherrecht unzulässig ist.
7. Jugendschutz („Elternschleife“) und Safeguarding-Standard K2
7.1 Spareya lässt keine Konten für Minderjährige zu. Umfasst der Verein auch Kinder und Jugendliche, darf die Mitgliederwerbung über den Verein nicht darauf hinauslaufen, dass Minderjährige Konten anlegen — sie richtet sich ausschließlich an Eltern bzw. gesetzliche Vertreter („Elternschleife“). Kinder legen niemals ein Konto an und geben in der App keine Daten an.
7.2 Der Verein darf weder Fotos von Minderjährigen noch personenbezogene Daten von Kindern veröffentlichen. Verstöße behandelt der Betreiber vorrangig; sie können zur sofortigen Löschung des Profils führen.
7.3 Verschärfte Verifizierung K2. Ein Verein, der Jugendarbeit leistet, muss vor deren Aufnahme die verschärfte Verifizierung K2 durchlaufen. Diese umfasst: (a) den Nachweis der Befugnis des Vereins, organisierte Tätigkeiten mit Minderjährigen auszuüben; (b) den Nachweis der Unbescholtenheit der für die Jugendarbeit verantwortlichen Personen (Führungszeugnis oder nationales Äquivalent nach dem Recht des Tätigkeitslandes); (c) die Annahme des Safeguarding-Standards von Spareya als verbindlichen Bestandteil dieser Bedingungen.
7.4 Verhaltensregeln. Der Verein und die in seinem Namen handelnden Personen dürfen Minderjährige über den Dienst weder ansprechen noch kontaktieren. Bei Aktivitäten mit Kindern gilt das Verbot von Situationen „ein Erwachsener — ein fremdes Kind“ (1:1) sowie die Regel, dass ein Kind stets in Begleitung des eigenen Elternteils bzw. Vertreters ist; jeden Verdacht auf Grooming oder eine andere Gefährdung eines Kindes meldet der Verein dem Betreiber unverzüglich.
7.5 Sanktion. Ein Verstoß gegen Art. 7 ist ein schwerwiegender Verstoß und kann zur sofortigen Sperrung und Löschung des Profils sowie zur Anzeige bei den zuständigen Behörden führen.
8. Dauer und Beendigung
Der Verein kann sein Profil jederzeit löschen. Bei Verstößen gegen diese Vereinsbedingungen, die AGB oder die Community-Regeln kann der Betreiber mit abgestuften Maßnahmen reagieren (Verwarnung, Einschränkung, Sperrung oder Löschung des Profils), mit angemessener Begründung und Belehrung über den Widerspruch nach den Community-Regeln.
9. Schutz personenbezogener Daten; Rollen
9.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreiber richtet sich nach dem Datenschutz.
9.2 Rollen. In Bezug auf personenbezogene Daten, die der Verein in den Dienst einstellt (insbesondere Daten von Mitgliedern und Dritten), tritt der Verein als eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO auf und haftet für die Erfüllung seiner eigenen Pflichten (Rechtsgrundlage, Informationspflicht, Rechte der betroffenen Personen).
9.3 Erklärung. Der Verein erklärt, über eine gültige Rechtsgrundlage für die Bereitstellung der von ihm eingestellten Daten Dritter zu verfügen, und darf keine personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage einstellen (insbesondere keinerlei Daten und Fotos von Kindern — Art. 7.2). Der Verein stellt den Betreiber von Schäden und Sanktionen frei, die durch einen Verstoß gegen diesen Artikel entstehen, im rechtlich zulässigen Umfang (gegenüber einem Verein als Verbraucher nur im Umfang seines Verschuldens und im Rahmen zwingenden Rechts).
10. Anwendbares Recht und Kontakt
Diese Vereinsbedingungen unterliegen slowakischem Recht, vorbehaltlich der zwingenden Vorschriften des Staates des Sitzes bzw. Wohnsitzes des Vereins und der zwingenden Verbraucherrechte (Art. 1.2). Kontakt: support@spareya.eu.